
Finanzierung und Cashflow berechnen
Aus Darlehenssumme, Sollzins und Tilgung entsteht die monatliche Rate. Der Rechner zeigt, was von der Miete nach Kosten und Rate im Monat bleibt, und wie die Restschuld in zehn Jahren sinkt.

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Cashflow je Monat vor Steuern
−232,08 €
Miete nach Kosten 913,75 € minus Rate 1.145,83 €: Es fehlen 232,08 € im Monat, die Sie zuzahlen.
Angenommen: kein Leerstand, 230,00 € nicht umlegbare Kosten und 805,00 € Instandhaltung im Jahr.
Rechenweg
- Darlehenssumme
- 250.000,00 €
- Rate je Monat (Annuität)
- 1.145,83 €
- Miete nach Kosten je Monat
- 913,75 €
- Zinsanteil im ersten Monat
- 729,17 €
- Tilgungsanteil im ersten Monat
- 416,66 €
- Zinsanteil im ersten Jahr
- 8.668,98 €
- Tilgungsanteil im ersten Jahr
- 5.080,98 €
- Restschuld nach dem ersten Jahr
- 244.919,02 €
Rate
- Formel Rate je Monat = Darlehenssumme × (Sollzins + anfängliche Tilgung) ÷ 12
- Rate je Monat 250.000,00 € × (3,5 % + 2 %) ÷ 12 = 1.145,83 €
- Zinsanteil im ersten Monat 250.000,00 € × 3,5 % ÷ 12 = 729,17 €
- Tilgungsanteil im ersten Monat 1.145,83 € − 729,17 € = 416,66 €
- Zinsanteil im ersten Jahr Summe der zwölf Zinsanteile auf die jeweilige Restschuld = 8.668,98 €
- Tilgungsanteil im ersten Jahr Summe der zwölf Tilgungsanteile = 5.080,98 €
Cashflow vor Steuern
- Formel Cashflow je Monat vor Steuern = (Jahreskaltmiete − Leerstand − nicht umlegbare Kosten − Instandhaltung) ÷ 12 − Rate je Monat
- Leerstandsabzug 12.000,00 € × 0 % = 0,00 €
- Effektive Jahresmiete 12.000,00 € − 0,00 € = 12.000,00 €
- Miete nach Kosten je Jahr 12.000,00 € − 230,00 € − 805,00 € = 10.965,00 €
- Miete nach Kosten je Monat 10.965,00 € ÷ 12 = 913,75 €
- Cashflow je Monat vor Steuern 913,75 € − 1.145,83 € = −232,08 €
Restschuldverlauf über 10 Jahre, jeweils zum Jahresende
| Jahr | Zins im Jahr | Tilgung im Jahr | Restschuld |
|---|---|---|---|
| 1 | 8.668,98 € | 5.080,98 € | 244.919,02 € |
| 2 | 8.488,31 € | 5.261,65 € | 239.657,37 € |
| 3 | 8.301,15 € | 5.448,81 € | 234.208,56 € |
| 4 | 8.107,36 € | 5.642,60 € | 228.565,96 € |
| 5 | 7.906,66 € | 5.843,30 € | 222.722,66 € |
| 6 | 7.698,83 € | 6.051,13 € | 216.671,53 € |
| 7 | 7.483,62 € | 6.266,34 € | 210.405,19 € |
| 8 | 7.260,75 € | 6.489,21 € | 203.915,98 € |
| 9 | 7.029,93 € | 6.720,03 € | 197.195,95 € |
| 10 | 6.790,92 € | 6.959,04 € | 190.236,91 € |
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Wir ordnen Ihre Zahlen gemeinsam ein: welche Annahmen zu Ihrem Vorhaben passen, welche Positionen noch fehlen und was das für Ihren Kapitalbedarf bedeutet.
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Annahmen und Quellen
Unverbindliche Schätzung, keine Steuer- oder RechtsberatungRegelversion 1.0.0
Verwendete Annahmen
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Annuität aus Sollzins plus anfänglicher Tilgung
Der Rechner bildet ein Annuitätendarlehen ab: Die monatliche Rate besteht aus Zins und Tilgung und bleibt während der Zinsbindung gleich hoch; der Zinsanteil sinkt von Monat zu Monat, der Tilgungsanteil steigt um den ersparten Zins. Die monatliche Annuität wird als Darlehenssumme × (Sollzins + anfängliche Tilgung) ÷ 12 gebildet. Das ist keine zusätzliche Annahme, sondern die Definition der anfänglichen Tilgung: Im ersten Monat entspricht der Tilgungsanteil genau einem Zwölftel der anfänglichen Tilgung auf die Darlehenssumme. Die Verbraucherzentrale bestätigt diese Beziehung mit einem veröffentlichten Beispiel: Bei 300.000 Euro Darlehen und 3,5 Prozent Sollzins entspricht eine Rate von 1.200 Euro einer anfänglichen Tilgung von 1,30 Prozent, eine Rate von 1.600 Euro einer anfänglichen Tilgung von 2,90 Prozent. Gerechnet wird mit nominaler monatlicher Verzinsung (Sollzins ÷ 12) auf die jeweilige Restschuld; der Effektivzins nach Preisangabenverordnung wird nicht abgebildet.
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Sollzins über den gesamten Betrachtungszeitraum konstant
Der Restschuldverlauf wird über 10 Jahre mit dem eingegebenen Sollzins gerechnet. Tatsächlich wird der Sollzins nur für die vereinbarte Zinsbindungsfrist festgeschrieben; ist diese kürzer als 10 Jahre, hängt der weitere Verlauf vom dann gültigen Anschlusszins ab, den niemand heute kennt. Sondertilgungen, Ratenänderungen, Bereitstellungszinsen, Disagio und sonstige Kreditkosten bildet Version 1 nicht ab.
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Leerstandsansatz ist eine freie Eingabe
Für einen Leerstands- und Mietausfallansatz gibt es keinen gesetzlichen Referenzwert. Der Rechner setzt deshalb keinen automatischen Wert, sondern erwartet die Eingabe als Prozentsatz der Jahreskaltmiete. Ein Ansatz von 0 Prozent bedeutet, dass mit der vollen Jahreskaltmiete gerechnet wird und ein Mietausfall den Cashflow unmittelbar verschlechtern würde.
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Referenzwerte für Instandhaltung und Verwaltung
Instandhaltung und nicht umlagefähige Kosten sind freie Jahresbeträge. Als Orientierung nennt die Seite die Höchstwerte der Zweiten Berechnungsverordnung: nach § 28 Abs. 2 II. BV je Quadratmeter Wohnfläche und Jahr höchstens 7,10 Euro bei einer Bezugsfertigkeit vor weniger als 22 Jahren, 9,00 Euro ab 22 Jahren und 11,50 Euro ab 32 Jahren; nach § 26 Abs. 2 II. BV höchstens 230 Euro Verwaltungskosten jährlich je Wohnung und nach § 26 Abs. 3 höchstens 30 Euro je Garagen- oder Einstellplatz. Die Verordnung gilt unmittelbar für öffentlich geförderten Wohnraum und dient hier als dokumentierter Anhaltspunkt, nicht als bindende Vorgabe.
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Cashflow vor Steuern
Der ausgewiesene Cashflow ist ein Wert vor Steuern. Steuerliche Wirkungen aus Vermietung und Verpachtung, insbesondere Abschreibung und der Abzug von Schuldzinsen als Werbungskosten, bildet der eigene Rechner zur Steuerwirkung ab. Kaufnebenkosten, Eigenkapitaleinsatz, Rücklagenaufbau, Mietsteigerungen und Wertentwicklung sind nicht Teil dieser Rechnung.
Quellen mit Abrufdatum
- Verbraucherzentrale: Immobilienfinanzierung: Diese Modelle gibt es und das sollten Sie beachten (Stand 31.10.2024) abgerufen am 01.09.2026
- Verbraucherzentrale: Immobilienfinanzierung: Häufige Fragen rund um Hauskauf und Hauskredit (Stand 14.11.2025) abgerufen am 01.09.2026
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: § 28 II. BV, Instandhaltungskosten abgerufen am 01.09.2026
- Bundesministerium der Justiz / Bundesamt für Justiz: § 26 II. BV, Verwaltungskosten abgerufen am 01.09.2026

